Notariat
Als Inhaber der Beurkundungsbefugnis des Kantons Zug erledigen wir für Sie gerne sämtliche beurkundungspflichtigen Geschäfte des Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts wie:
- Gesellschaftsgründungen
- Statutenänderungen
- Sitzverlegungen
- Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen
- Fusionen
- Eheverträge
- Erbverträge
- Letztwillige Verfügungen (Testamente)
- Beurkundungen auf Wunsch der Parteien
- Ausländische Verträge
Gerne stehen wir Ihnen auch ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.